FAQ
häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Wie läuft eine Sitzung ab?
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine Begleitung sinnvoll ist.
Die Sitzungen dauern in der Regel 60 Minuten und finden in einem geschützten, wertschätzenden Rahmen statt.
Wie erkenne ich, ob ich Unterstützung brauche?
Wenn Sie merken, dass Sorgen, Erschöpfung oder innere Unruhe Ihr Leben dauerhaft belasten, kann ein therapeutisches Gespräch helfen. Auch wenn Sie das Gefühl haben, sich im Kreis zu drehen oder keine Energie mehr zu haben, ist Unterstützung sinnvoll.
Termine & Ablauf
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In meiner Privatpraxis biete ich zeitnahe Termine ohne lange Wartezeiten an, oft innerhalb weniger Tage.
Eine kurze Nachricht oder ein Anruf genügt, um einen passenden Termin zu finden.
Wie viele Sitzungen sind nötig?
Wir stimmen dies gemeinsam ab, flexibel und nach Ihrem Bedarf.
Gibt es auch Online-Termine?
Ja, auf Wunsch können Sitzungen auch online per Video stattfinden.
Ob dies im Einzelfall sinnvoll und zielführend ist, hängt immer von Ihrem individuellen Anliegen und Bedarf ab.
In den meisten Fällen möchte ich meine Klientinnen und Klienten mindestens einmal persönlich treffen,
um einen einen authentischen Eindruck zu gewinnen und meiner therapeutischen Verantwortung gerecht zu werden.
Gemeinsam finden wir eine Form, die für Ihre Situation am besten passt.
Kosten & Erstattung
Was kostet eine Sitzung?
Nach einem kostenfreien Vorgespräch, beträgt das Honorar für eine Einzelsitzung 60 Euro (Dauer ca. 60 Minuten),
für ein Erstgespräch berechne ich 20 Euro.
Informationen zu Preisen und Angeboten meiner Workshops finden Sie auf der Workshop-Seite.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie biete ich meine Leistungen ausschließlich privat an
und rechne nicht über gesetzliche Kassen ab.
Private Kassen oder Zusatzversicherungen übernehmen manchmal einen Teil der Kosten.
Bitte Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Geleistete Honorarzahlungen können als „Außergewöhnliche Belastungen“
in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wie wird bezahlt?
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.